Ein anerkannter Demontagebetrieb bleibt es nicht von selbst. Die Anerkennung ruht auf einer Bescheinigung, die befristet ist und entzogen werden kann — und beides steht ausdrücklich in der Verordnung.
Höchstens 18 Monate
§ 5 Abs. 3 AltfahrzeugV ist in diesem Punkt knapp und eindeutig:
- Die Einhaltung der Anforderungen ist durch einen Sachverständigen (§ 6) zu bescheinigen.
- Die Bescheinigung darf nur erteilt werden, wenn die Anforderungen des Anhangs erfüllt werden.
- Die Bescheinigung gilt längstens für die Dauer von 18 Monaten.
Das ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird. Eine Bescheinigung ist kein Zertifikat, das im Ordner altert — sie läuft ab, und mit ihr die Grundlage dafür, Altfahrzeuge überhaupt annehmen zu dürfen.
Mindestens jährlich wird geprüft
Der Sachverständige entzieht die Bescheinigung, wenn er sich durch die mindestens jährlich durchzuführende Prüfung und Kontrolle der betriebsspezifischen Anforderungen des Anhangs davon überzeugt hat, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind — und zwar auch nach einer von ihm gesetzten Frist, die drei Monate nicht unterschreiten darf.
Es gibt also einen eingebauten Nachbesserungszeitraum. Er ist kein Aufschub bis zur nächsten Prüfung, sondern eine Frist mit einem Ende.
Das Betriebstagebuch
Anhang 2.3 verlangt ein Betriebstagebuch, in dem sämtliche Zu- und Abgänge von Altfahrzeugen schriftlich festzuhalten sind. Darüber hinaus gehören hinein:
- Durchschriften der Verwertungsnachweise für alle entgegengenommenen Altfahrzeuge;
- besondere Vorkommnisse.
Für Demontagebetriebe kommt die Dokumentation der Mengenströme hinzu: Erfassung, Trockenlegung, Demontage, Wiederverwendung sowie stoffliche und energetische Verwertung — sämtliche ein- und ausgehenden Mengen.
Der Zusammenhang zur Prüfung ist unmittelbar: Der Sachverständige prüft nicht Ihre Absichten, sondern Ihre Aufzeichnungen. Ein Betriebstagebuch, das erst zur Prüfung rekonstruiert wird, ist genau das, was auffällt.
Geschultes Personal, nicht irgendwer
Anhang 3.2.2.1 verlangt, dass pyrotechnische Bauteile durch geschultes Fachpersonal nach Vorgabe der Hersteller behandelt werden. Airbags und Gurtstraffer sind damit keine Aufgabe, die man nebenbei verteilt.
Wie ELVPro das führt
Zu- und Abgänge entstehen aus der Annahme selbst, die Verwertungsnachweise werden mit Prüfsumme archiviert, und die Trockenlegung wird über eine Checkliste erfasst, die zum Zeitpunkt der Arbeit ausgefüllt wird. Gültigkeitsdaten von Bescheinigungen werden am Betrieb hinterlegt und laufen nicht unbemerkt ab.